Reservierungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen dem von der chambers berlin-mitte serviced apartments GmbH & Co. KG betriebenen Boardinghouse Lux Eleven Berlin-Mitte („Lux 11“) und dem Kunden/Gast. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Lux 11 nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Gastes in Bezug auf den Vertrag (insbesondere Fristsetzung, Stornierung, Rücktritt), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise – insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden – bleiben unberührt.
  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Gast Kataloge oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte vorbehalten.
  1. Die Reservierung des Gastes gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Reservierung nichts anderes ergibt, ist Lux 11 berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei Lux 11 anzunehmen. Lux 11 steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.
  1. Der Gast darf das Apartment nur zu Wohnzwecken nutzen.
  1. Mit Rücksicht auf die Belange von Lux 11 und der Gesamtheit der Gäste sowie im Sinne einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung bedarf der Gast der vorherigen Zustimmung von Lux 11, wenn er
  • den Gebrauch der Mietsache oder eines Teils derselben entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlassen will, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);
  • ein Tier halten will; ohne Zustimmung von Lux 11 dürfen kleinere Tiere, gegen ein Entgelt, (zB. kleine Hunde) in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung, Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind;
  1. Lux 11 kann eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen, wenn mit ihr verbundene Auflagen nicht eingehalten, andere Gäste belästigt werden oder der Betrieb des Boardinghouse beeinträchtigt wird.
  1. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen der Mietsache sind dem Gast nicht gestattet.
  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Apartments am Anreisetag/Bezugstag ab 16.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Auszugstag/Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 12.00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt an Lux 11 zu übergeben. Danach kann Lux 11 aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet, insbesondere findet die Vorschrift des § 545 BGB in keinem Fall Anwendung. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass Lux 11 kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsausfallersatz entstanden ist.
  1. Der Gast ist verpflichtet, sein Apartment und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Verkehrsflächen, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. 
  1. Zeigt sich ein nicht unerheblicher Mangel oder wird eine Vorkehrung zum Schutz des Apartments vor einer Gefahr erforderlich, ist der Gast verpflichtet, dies Lux 11 unverzüglich mitzuteilen.
  1. Der Gast haftet Lux 11 für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung der vorstehenden, ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen. Insoweit haftet der Gast auch für das Verschulden von Familienangehörigen, Untermietern und Personen, die sich mit seinem Willen in dem Apartment aufhalten oder ihn aufsuchen. Der Gast hat zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Mietsache abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich (Apartment) liegt; das gilt nicht für Schäden an Verkehrsflächen, Einrichtungen und Anlagen, die mehrere Gäste gemeinsam benutzen.
  1. Es obliegt dem Gast, sich ausreichend zu versichern.
  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von Lux 11 an Dritte.
  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist.
  1. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Lux 11 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Umsatzsteuer, so kann Lux 11 den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  1. Die Abrechnung erfolgt in Euro (€).
  1. Rechnungen von Lux 11 sind sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist Lux 11 berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Lux 11 der eines höheren Schadens vorbehalten.
  1. Lux 11 ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen bei Gruppen ab 10 Apartmentnächten vereinbart:
  • 100 % Deposit 4 Wochen vor vertraglich vereinbartem Anreisedatum
  • Rest sofort nach Vorlage der Rechnung.
  1. An allen vom Gast eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen von Lux 11 mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
  1. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Reservierung bzw. spätestens mit Ende des Mietverhältnisses Lux 11 entsprechend bekannt zu geben. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach Rechnungserhalt mitzuteilen.

Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Gast nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Lux 11 gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Lux 11 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  1. Lux 11 ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
  • höhere Gewalt oder andere von Lux 11 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder Zwecks, gebucht werden,
  • Lux 11 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Lux 11 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Lux 11 zuzurechnen ist.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt von Lux 11 entsteht insoweit kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
  1. Stornierungen haben in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) zu erfolgen.
  1. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Gast folgendes:
  • eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens zwei Kalendertage vor Beginn des Buchungszeitraumes möglich; bei einer späteren Stornierung hat der Gast 100 % des vereinbarten Apartmentpreises pro Apartment und gebuchter Nacht zu zahlen.
  • bei Gruppenbuchungen ab 10 Apartmentnächten können bis zu 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 100 % der gebuchten Apartmentnächte kostenfrei storniert werden, bis zu 6 Wochen vor Anreise der Gruppe 50 % der gebuchten Zimmernächte, bis zu 4 Wochen vor Anreise der Gruppe 25 % der gebuchten Apartmentnächte und bis einschließlich 2 Wochen vor Anreise der Gruppe 10 % der gebuchten Apartmentnächte. Bei einer späteren Stornierung hat der Gast 100 % des vereinbarten Apartmentpreises pro Apartment und gebuchter Nacht zu zahlen.
  1. Als Stornierung im Sinne der Regelungen dieser Ziffer VIII gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
  1. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, Lux 11 der eines höheren Schadens vorbehalten.
  1. Vor der Benutzung des Systems muss der Gast sicherstellen, dass sein Gerät für die angebotenen Dienste kompatibel ist. Lux 11 stellt keinerlei Software, Geräte oder Systemeinstellungen zur Verfügung.
  1. Um das Angebot nutzen zu können, muss der Gast ein gültiges „Internet Surfticket“ mit den Zugangsdaten lösen. Die Zugangsdaten werden auf der Anmeldeseite verschlüsselt übertragen. Der nach Anmeldung übermittelte Datenverkehr wird unverschlüsselt übertragen. Lux 11 empfiehlt geeignete Verschlüsselungsmethoden (z.B. VPN, SSL) und Sicherheitsprogramme (z.B. Antiviren- und Firewall-Software).
  1. Das zur Verfügung gestellte Netz arbeitet kabellos. Funkreichweite, Datenübertragungskapazität sowie Übertragungsgeschwindigkeit sind von der Entfernung des Endgerätes zum Access Point, von den baulichen Gegebenheiten des jeweiligen Standortes, von der Anzahl der aktuellen Nutzer, den technischen Gegebenheiten des Endgerätes des Gastes sowie von sonstigen Umständen und Einflüssen abhängig. Störfaktoren können nicht ausgeschlossen werden. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder Störungsfreiheit kann von Lux 11 aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht garantiert werden.
  1. Der Gast übernimmt die Verantwortung dafür, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen ist. Der Gast hat Lux 11 die durch einen Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung verursachten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden zu ersetzen.
  1. Es ist untersagt, die Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN/WiFi missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen oder die Zugriffsmöglichkeit zur Begehung von rechtswidrigen und/oder strafbaren Handlungen zu verwenden. In jedem Fall dieser Verstöße ist Lux 11 berechtigt, die WLAN/WiFi-Verbindung sofort zu unterbrechen. Unter missbräuchlicher Nutzung im vorgenannten Sinne wird insbesondere verstanden:

 

  • Versenden von unverlangten Massen-E-Mails (Spam) und Viren
  • jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer
  • das Eindringen in fremde Datennetzwerke sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetzwerke (Hacking) 
  • Nutzung von Tauschbörsen (Peer-2-Peer) oder ähnlichen Netzwerken und Plattformen zum Zwecke des Anbietens, Downloadens und Vermittelns von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Filesharing)
  1. Der Gast ist verpflichtet, Lux 11 von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Netzwerkes durch den Gast beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Netzwerkes durch den Gast verbunden sind.
  1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Lux 11 bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Auf Schadensersatz haftet Lux 11 – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lux 11 vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 277 BGB) nur
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung von Lux 11 jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von Personen, deren Verschulden Lux 11 nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  1. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet Lux 11 für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Apartmentpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, Lux 11 Anzeige macht.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Lux 11 und dem Gast unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Erfüllungsort sowie ausschließlicher internationaler Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang allen Verträgen ist Berlin.

Berlin, 30. Juni 2018